Wie läuft die Behandlung ab?
Der erste Termin bietet Ihnen die Gelegenheit, ihr Anliegen zu schildern und eine erste Einschätzung sowie Informationen zu möglichen Behandlungswegen zu erhalten. Daraufhin besteht die Möglichkeit, bis zu vier probatorische Sitzungen abzuhalten. Diese sind als „Probesitzungen“ zu sehen, die eine ausführliche Diagnostik erlauben, anhand derer wir feststellen können, ob eine Psychotherapie für Sie notwendig und richtig ist. Auch bieten diese Sitzungen Ihnen die Möglichkeit, mich und meine Arbeitsweise genauer kennenzulernen, um eine informierte Entscheidung darüber treffen zu können, ob sie eine Psychotherapie bei mir absolvieren möchten.
In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten für die probatorischen Sitzungen. Informieren Sie sich jedoch bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, welche psychotherapeutischen Leistungen in Ihrem Tarif enthalten sind.
Entscheiden Sie sich dafür, eine Psychotherapie bei mir zu machen, findet in der Regel
eine 50-minütige Sitzung pro Woche statt, für die wir uns in meinen Behandlungsräumen treffen. Wenn Sie es wünschen, können die Sitzungen auch online über einen gesicherten Anbieter abgehalten werden. Zudem ist es im Individualfall immer auch möglich, mehr oder weniger Sitzungen pro Woche abzuhalten. Welche Sitzungsfrequenz sich für Sie am besten eignet, stimmen wir gemeinsam im Rahmen der ersten Sitzungen ab.
Eine Verhaltenstherapie kann als Kurzzeit- oder Langzeittherapie durchgeführt werden. Hierbei umfasst eine Kurzzeittherapie bis zu 24 Sitzungen, und eine Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. Wie viele Sitzungen notwendig sind, entscheidet sich immer im Individualfall. Eine erste Einschätzung kann jedoch bereits in den ersten Sitzungen gegeben werden.
Kosten
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 134,06 Euro für eine 50-minütige Sitzung.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Da die Anzahl der übernommenen Stunden von Ihrem individuellen Tarif abhängig ist, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, in welchem Umfang diese Leistungen übernimmt, und fordern die notwendigen Formulare für die Beantragung einer psychologischen Psychotherapie an.
Sie können die Psychotherapie auch als Selbstzahler wahrnehmen, in diesem Fall erfährt ihre Krankenkasse nicht, dass Sie eine Psychotherapie machen.
